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Kfz Schadengutachten und Unfallgutachten

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Warum ein Schadensgutachten?

Der häufigste Grund für die Beantragung eines Schadensgutachtens sind Fahrzeugschäden durch einen Verkehrsunfall. Es gibt mehrere Möglichkeiten, Schäden nachzuweisen, eine davon ist ein Schadensgutachten.

Hauptsächlich stehen bei einem Schaden die Reparaturkosten im Fokus. Aber es gibt auch weitere Kosten, auf die Sie im Falle eines Versicherungs-, oder Haftpflichtschadens Anspruch haben (z.B. Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung etc.). Neben der Ermittlung der Reparaturkosten belegen Schadensgutachten viele weitere Ansprüche. Sie werden bei Schadensregulierungen oft nur dann berücksichtigt, wenn sie in Gutachten genannt werden.

Ein Schadensgutachten ist eine solide Grundlage, um nach einem Unfall körperliche und immaterielle Schäden vollständig zu ersetzen. Allerdings haben alle Arten der Schadensfeststellung, ob Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder umfassendes Schadensgutachten, Vor- und Nachteile, die Sie kennen sollten. Schadensersatzansprüche variieren ebenso wie die optimale Lösung je nach Schadensfall und vorhandener Konstellation.

Wissenswertes zu Schadensgutachten

Eine typische Situation für die Beauftragung eines Schadensgutachtens ist ein unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden). Den Schaden zahlt der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall werden die Kosten der Schadensfeststellung dem Schaden hinzugerechnet und erstattet. Für Sie als geschädigte Person entstehen keine Kosten. Ist die Schuldfrage allerdings nicht eindeutig geklärt, ist der Schaden im Ausland eingetreten oder handelt es sich um einen geringfügigen Schaden, besteht Aufklärungsbedarf.

Unterscheidung – Kaskoschaden & Haftpflichtschaden

Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)

Wenn Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt waren, können Sie Ihren KFZ Gutachter selbst wählen. Das von ihm erstellte Schadensgutachten bildet die Grundlage für die Regulierung etwaiger Schäden bei der gegnerischen Versicherung. Gutachter, die von der Versicherungsgesellschaft der anderen Partei vorgeschlagen werden, sollten unter keinen Umständen akzeptiert werden, da davon ausgegangen werden kann, dass er nicht Ihre Interessen vertritt.

Selbstverschuldeter Unfall (Kaskoschaden)

Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder bei unbekanntem Unvallverursacher, wird der Schaden über Ihre Kaskoversicherung reguliert. Der Versicherer macht typischerweise von seinem Weisungsrecht Gebrauch und wird einen eigenen Sachverständigen zum Ermitteln des Schadens bestimmen. Die Kosten für den, von der Versicherung gewählten Spezialisten, werden von der Versicherung übernommen. Möchten Sie dennoch einen eigenen Sachverständigen für ein eigenes unabhängiges Schadensgutachten beauftragen, so sind die Kosten hierfür selbst zu tragen.

Sie waren unverschuldet in einen Unfall verwickelt?